Frohe Feiertage wünscht SRNA!

Viele von uns sind bereit, dieses herausfordernde Jahr hinter uns zu lassen. Trotz der Unsicherheit, die die COVID-19-Pandemie verursacht hat, möchten wir die Hoffnung und Widerstandsfähigkeit hervorheben, die uns dieses Jahr gezeigt hat, und die Fortschritte, die wir gemacht haben. Wir haben unsere Programme erfolgreich auf einen virtuellen Raum umgestellt, wie unser dreitägiges 2021 Symposium zu seltenen Neuroimmunerkrankungen, und unsere Unterstützungsgruppenleiter haben angeboten Treffen von Online-Selbsthilfegruppen für Teilnehmer auf der ganzen Welt. Wir wissen so viel mehr über COVID-19, seine Auswirkungen auf unsere Gemeinschaft, Wir haben jetzt sichere und wirksame Impfstoffe, und neue Behandlungen werden untersucht und zugelassen. Zu Beginn des neuen Jahres erneuern wir bei SRNA unser Engagement, Sie mit Bildung, Ressourcen und zeitnaher Unterstützung zu verbinden – insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten.

Unsere Arbeit wäre ohne die großzügige Unterstützung unserer Gemeindemitglieder und Spender nicht möglich. Wir sind unglaublich dankbar, Teil einer so fürsorglichen Familie zu sein. Danke. Ohne Sie hätten wir das nicht geschafft.

Wie auch immer Sie dieses Jahr feiern, wir wünschen Ihnen friedliche, glückliche und sichere Feiertage. Wir freuen uns auf eine Zeit, in der sich unsere Community wieder persönlich treffen kann.

Wenn sich der Kalender dem Jahr 2022 zuwendet, werden Herausforderungen bestehen bleiben – aber wir werden sie als Gelegenheiten nutzen, um uns weiter zu verbessern und eine bessere Welt für alle zu gestalten, die von seltenen Neuroimmunerkrankungen betroffen sind. Zusammen.

Mit Liebe und Dankbarkeit,

– Ihre SRNA-Familie

Geben Sie in dieser Ferienzeit Hoffnung

HELFEN SIE JETZT

Es gibt zusätzliche Steuervorteile für wohltätige Spenden vor dem Jahresende.

  • Für diejenigen, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, wirkt sich das CARES-Gesetz wie folgt auf die im Jahr 2021 geleisteten Spenden für wohltätige Zwecke aus:
  • Steuerzahler, die keine Abzüge aufführen, können einen Abzug für wohltätige Zwecke von bis zu 300 $ (600 $ für gemeinsame Antragsteller) für Barbeiträge vornehmen, die im Jahr 2021 an qualifizierte gemeinnützige Organisationen geleistet werden.
  • Die Beschränkungen für Abzüge für wohltätige Zwecke für Einzelanmelder wurden für Barbeiträge im Jahr 2021 vorübergehend ausgesetzt.
    Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden Sie unter IRS.gov oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.