COVID-19 stellt eine echte und erhebliche Gefahr für unsere Gemeinschaft dar. Hier geht es weiter. um mehr über COVID-19 und seltene Neuroimmunerkrankungen zu erfahren.
Die Einhaltung aller COVID-19-Sicherheitsprotokolle für alle Veranstaltungsteilnehmer ist obligatorisch. Da sich die Situation weiter ändert, wird SRNA die aktuellen Richtlinien zur öffentlichen Gesundheit überprüfen, Beiträge von unseren medizinischen und wissenschaftlichen Ratsmitgliedern einholen und möglicherweise die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend aktualisieren. SRNA behält sich das Recht vor, Veranstaltungsteilnehmer zur Einhaltung dieser Maßnahmen aufzufordern. Alle Veranstaltungsteilnehmer werden über Aktualisierungen oder Änderungen benachrichtigt. Im Vorfeld aller SRNA-Veranstaltungen erhalten Sie ausführliche Anleitungen.
Impfpflicht
Ab Mai 2023 gibt es keine veranstaltungsweite Impfrichtlinie. Impfungen werden weiterhin dringend empfohlen.
Gesichtsbedeckungen und körperliche Distanzierung
Bei SRNA-Veranstaltungen werden unabhängig vom Impfstatus Gesichtsbedeckungen, die sowohl Nase als auch Mund bedecken, sowie die Einhaltung von Sicherheitsabstand empfohlen und können je nach Veranstaltung erforderlich sein.
Testanforderung
Veranstaltungsteilnehmer müssen möglicherweise vor oder bei der Ankunft bei einer SRNA-Veranstaltung oder während der Veranstaltung einen COVID-19-Test durchführen. Die Testanforderungen werden den Teilnehmern im Voraus mitgeteilt.
Meldepflicht
Alle Mitarbeiter, Freiwilligen und Teilnehmer von SRNA-gesponserten Veranstaltungen, bei denen Tests erforderlich sind, müssen die COVID-19-Testergebnisse einem SRNA-Vertreter melden. Die Meldepflichten werden den Teilnehmern vorab mitgeteilt.
Ausnahmen
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder einer aufrichtigen religiösen Überzeugung die Test- oder Maskenpflicht nicht einhalten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf angemessene Vorkehrungen.
Bitte kontaktieren Sie [E-Mail geschützt] um einen Befreiungsantrag zu stellen oder weitere Fragen zu stellen.
Stornierungen
SRNA behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen und die Teilnehmer entsprechend zu benachrichtigen, wenn eine persönliche Zusammenkunft als unsicher erachtet wird.